Aufstockung kurzarbeitergeld steuerfrei progressionsvorbehalt Startseite / Finanzen / Aufstockung kurzarbeitergeld steuerfrei progressionsvorbehalt Während der Coronakrise hat der Gesetzgeber jedoch die Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber vorübergehend steuerfrei gestellt. 1 Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse unterliegen dem Progressionsvorbehalt und. 2 Beim Arbeitnehmer unterliegen das steuerfreie KUG und der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers dem Progressionsvorbehalt, d.h. der auf das übrige Einkommen. 3 Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt als Lohnersatzleistung aber dem Progressionsvorbehalt. Es wird – wie oben erläutert. 4 Da das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, wird der auf diese Weise ermittelte Steuersatz lediglich auf die Euro zu versteuerndes Einkommen angewandt. Die Einkommensteuer beträgt also x 22,76 Prozent = Euro. 5 Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bleiben Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § SGB III (jeweils brutto) steuerfrei. 6 Das Kurzarbeitergeld beträgt danach in der Zeit vom bis zum ab dem 4. Bezugsmonat für Arbeitnehmer mit Kind 77 % und für Arbeitnehmer ohne Kind 70 % und; ab dem 7. Bezugsmonat für Arbeitnehmer mit Kind 87 % und für Arbeitnehmer ohne Kind 80 % der maßgeblichen Nettoentgeltdifferenz. 7 Regulär gilt: Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des Nettolohns, für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 % und wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. In der Corona-Krise wurde das Kurzarbeitergeld in Abhängigkeit der Bezugsdauer erhöht. 8 Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld (vereinfacht) Aufgrund der andauernden Pandemiesituation erhält ein Arbeitnehmer im Jahr für mehrere Monate Kurzarbeitergeld i. H. v. insgesamt EUR. Sein zu versteuerndes Einkommen für das Jahr beträgt EUR. Dabei ist das steuerfreie Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt. 9 Koalition und Union halten am Progressionsvorbehalt fest. Zugriff auf Resource nicht gestattet. Die Linksfraktion ist mit einem Vorstoß, das Kurzarbeitergeld durch Aussetzung des Progressionsvorbehalts vorübergehend steuerfrei zu stellen, im Bundestag auf Ablehnung gestoßen. Zwar wird das Kurzarbeitergeld steuerfrei ausgezahlt, es erhöht. 10 Mit dem Jahressteuergesetz bleiben diese Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende steuerfrei. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert. 11