Steuererklärung fahrtkosten hotelkosten Startseite / Finanzen / Steuererklärung fahrtkosten hotelkosten Das Wichtigste in Kürze. Warst Du aus beruflichen Gründen unterwegs. 1 Grundsätzlich sind alle Auswärtstätigkeiten abzugsfähig. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten. 2 Steuererklärung. Arbeitnehmer tragen die Angaben zu Fahrtkosten auf der zweiten Seite der Anlage N ein. Fahrtkosten sind nicht alles. 3 Hilfe zum Thema Reisekosten: für Ihre Steuererklärung. des Arbeitgebers durchgeführt haben, dürfen keine Fahrtkosten geltend gemacht werden. 4 Für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte darfst Du Fahrtkosten nur im beschränkten Umfang geltend machen: nämlich in Höhe der Entfernungspauschale, also 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke, ab dem Entfernungskilometer sind es im Jahr 35 Cent, ab dem Jahr sogar 38 Cent. 5 Aktuell hat der Bundesfinanzhof gegen den Fiskus entschieden, dass die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten gehören, deren Abzug auf Euro im Monat begrenzt ist. 6 Fahrtkosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Job absetzen Für den täglichen Weg von der Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte kannst du die Pendlerpauschale nutzen. Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro berücksichtigt – jedoch nur für die einfache Strecke. 7 Für jeden ganzen Tag, den Sie von Ihrer Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, können Sie 28 Euro in Ansatz bringen. Sind Sie weniger als 24 Stunden aber länger als 8 Stunden abwesend dürfen Sie 14 Euro ansetzen. Der Betrag gilt auch für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. 8 Fahrtkosten für berufliche Fahrten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden und sorgen oft für eine Steuererstattung. Ob Dienstreisen, Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung oder die tägliche Fahrt zur Arbeit: Hier erfährst Du, wie Du Fahrtkosten von der Steuer absetzen kannst. 9 (1) Fahrtkosten: Die Fahrten sind absetzbar mit den tatsächlichen Kosten oder bei Benutzung des eigenen Pkw mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrt-km). (2) Verpflegungspauschbeträge: Sie betragen 14 Euro bei einer Abwesenheitsdauer zwischen 8 und 24 Stunden sowie 28 Euro bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Stunden. reisekosten steuer selbstständig 10